Infos für Eltern

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

„Leuchtfeuer – Ambulante Jugendhilfen und Beratung“ arbeitet gemeinsam und aktiv mit dem Jugendamt zusammen um Ihnen bei Ihren Fragen rund um Ihre Kinder beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

„Leuchtfeuer“ hilft bei Problemen und Schwierigkeiten in der Erziehung, bei Verhaltensauffälligkeiten der Kinder in Ihrer Familie und/oder in der Schule. Bei der Bewältigung dieser kann „Leuchtfeuer“ Sie kompetent unterstützen. Gemeinsam können wir uns auf den Weg machen, die Vergangenheit hinter uns zu lassen und neue, harmonische Wege im Zusammenleben in Ihrer Familie einzuschlagen.

Eine offene und wertschätzende Zusammenarbeit ist wichtig, um diese Ziele erreichen zu können. „Leuchtfeuer – Ambulante Jugendhilfen und Beratung“ wird hierbei niemals gegen Sie arbeiten, sondern immer positiv und bestärkend, stets mit dem Blick auf errungene Erfolge, wirken. Eine Vertrauensbasis ist hierbei das Fundament für eine erfolgreiche und zielführende Kooperation.

Wir haben in Deutschland ein sehr ausführliches System an Unterstützungsmöglichkeiten, diese reicht von einer stundenweise ambulanten Betreuung bei Ihnen zuhause, so wie sie „Leuchtfeuer“ durchführt, bis zur Heimunterbringung. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Wenn Sie also im Zusammenleben feststellen, dass eine professionelle sozialpädagogische Unterstützung nützlich scheint, so melden Sie sich bei der zuständigen Fachkraft Ihres Jugendamtes. Sie kann Ihnen helfen das passende Hilfeangebot ausfindig zu machen. Und vielleicht ist es schon sehr bald „Leuchtfeuer“, die Ihnen in Ihrer aktuellen Situation mit Rat und Tat zur Seite steht.

Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner:in
bei der Behörde finden Sie hier:

Häufig stellt es einen großen Schritt dar, dem Jugendamt seine private Lebenssituation zu offenbaren, hier kann es ein erster Schritt sein, sich Mut und Fürsprache beim „Elterntelefon“ des Vereins „Nummer gegen Kummer“ zu holen.

„Leuchtfeuer“ kann Sie nur ermuntern diese Angebote anzunehmen, eine Inanspruchnahme dieser Hilfen ist Ihr gutes Recht.